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30.07.2026

KI-Icons zur Kennzeichnungspflicht: Das müssen Sie beachten

Die EU stellt offizielle KI-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten bereit. Wir zeigen, welche Symbole es gibt, wann sie zum Einsatz kommen und was für Marketing Teams wichtig ist.

Die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte steht seit Monaten auf der Agenda vieler Marketing Teams. Neu ist: Die EU-Kommission hat jetzt offizielle KI-Icons veröffentlicht, mit denen sich KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte einheitlich markieren lassen.

Wer die Grundlagen der Kennzeichnungspflicht selbst noch einordnen möchte, findet dazu einen ausführlichen Überblick in unserem Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht. Hier geht es konkret um die neuen KI-Icons: welche es gibt, wann sie zum Einsatz kommen und wie sie korrekt platziert werden.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen inhaltlichen Überblick zu den KI-Icons laut AI Act und Verhaltenskodex. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

Was sind KI-Icons zur Kennzeichnung von KI-Inhalten?

Die KI-Icons sind Teil des Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten und sollen Unternehmen dabei unterstützen, ihre Offenlegungspflichten nach Artikel 50 des AI Acts in der Praxis konsistent umzusetzen. Natürliche Personen sollen auf einen Blick erkennen, ob ein Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde. Die Icons selbst sind frei verfügbar, es gibt sie in vier Varianten: schwarz, weiß sowie beide Farben mit 50 % Transparenz, jeweils als SVG- und PNG-Datei zum Download.

Die 3 KI-Icon-Varianten im Überblick

Bei den KI-Icons unterscheidet die EU drei Symbole, die jeweils für einen anderen Fall stehen:

1. Grundsymbol für KI-Kennzeichnung

  • Wann einsetzen: KI war an der Erstellung eines Deep-Fake-Inhalts oder veröffentlichten Texts beteiligt, oder es wird ein eigenes Textlabel bzw. eine interaktive zweite Ebene ergänzt
  • Beispiel: Ein Deep-Fake-Video mit dem Zusatz „Stimmen erzeugt mit" plus Grundsymbol
  • Basic Icon zur Kennzeichnungvon KI-Inhalten

    2. Vollständig KI-generiert

  • Wann einsetzen: Der gesamte Inhalt ist vollständig von KI erzeugt, ganz ohne menschliche Bearbeitung oder redaktionelle Kontrolle über die Eingabe hinaus
  • Beispiel: Vollständig KI-generierte Videos mit Politikern oder fiktiven Ereignissen, KI-komponierte Musik, automatisiert erstellte Nachrichtenzusammenfassungen
  • Icon für komplett KI-generierte Inhalte

    3. Teilweise KI-verändert

  • Wann einsetzen: Ein bereits existierender, von Menschen erstellter Inhalt wurde nachträglich mit KI zu einem Deep Fake oder verändertem Text bearbeitet
  • Beispiel: Ein Gesicht in einem echten Foto wird per KI ausgetauscht, eine leere Wohnung wird per KI virtuell eingerichtet
  • Icon für Inhalte, die mit KI verändert bzw. angepasst wurden

    Interessant für die Praxis: In den Nutzertests der EU hat sich gezeigt, dass die Symbole deutlich verständlicher wirken, wenn sie mit einer kurzen Textbeschriftung kombiniert werden, statt allein zu stehen.

    KI-Labels: Pflicht oder freiwillig?

    Hier liegt der Punkt, der am häufigsten für Verwirrung sorgt. Die Verwendung der KI-Icons selbst ist freiwillig. Die zugrunde liegende Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 des AI Acts ist es dagegen nicht. Unternehmen können also frei entscheiden, ob sie die offiziellen KI-Icons nutzen oder eine eigene Lösung umsetzen, die inhaltliche Offenlegungspflicht bleibt davon unberührt bestehen. Wer die Icons einsetzt, ist damit auch nicht automatisch rechtskonform: Die Symbole sind ein Hilfsmittel zur Umsetzung, keine Garantie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Unterzeichner des Verhaltenskodex haben sich zusätzlich verpflichtet, die Icons entsprechend der offiziellen Platzierungsvorgaben zu verwenden.

    Wie platzieren Sie die KI-Icons korrekt?

    Der Verhaltenskodex definiert dazu konkrete Regeln, die wichtigsten im Überblick:

    • Das Symbol muss spätestens beim ersten Kontakt einer Person mit dem Inhalt klar sichtbar sein.
    • Es darf nicht von anderen Elementen überlagert werden.
    • Es sollte direkt in den Inhalt eingebettet sein, nicht nur in einem separaten Hinweistext oder Impressum.
    • Beim erneuten Teilen oder Download muss das Symbol sichtbar bleiben.

    Ergänzend empfiehlt die EU Maßnahmen für Barrierefreiheit: eine ausreichend große Darstellung, einfache Sprache in begleitenden Labels, Alt-Text oder ARIA-Label für assistive Technologien sowie eine ausreichende Anzeigedauer bei zeitlich begrenzten Einblendungen.

    Unsere Einschätzung

    Einheitliche KI-Icons sind ein sinnvoller Schritt, weil sie Nutzerinnen und Nutzern über Plattformen hinweg ein wiedererkennbares Signal geben, statt dass jedes Unternehmen eine eigene Kennzeichnung erfindet. Für Marketing Teams heißt das in der Praxis: Es lohnt sich, jetzt zu prüfen, welche Inhalte im eigenen Kanal-Mix überhaupt kennzeichnungspflichtig sind, und die KI-Icons dort einheitlich in Templates und Redaktionsprozesse einzubauen, statt das Thema erst nach dem 2. August 2026 anzugehen. Wie stark sich die KI-Icons als De-facto-Standard durchsetzen oder ob Plattformen weiterhin auf eigene Symbole setzen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

    Häufige Fragen zu KI-Icons für die Kennzeichnungspflicht

    Sind KI-Icons zur Kennzeichnung Pflicht?
    Nein. Die Nutzung der KI-Icons selbst ist freiwillig. Verpflichtend ist die zugrunde liegende Kennzeichnung nach Artikel 50 des AI Acts, unabhängig davon, mit welchem Symbol oder Hinweistext sie umgesetzt wird.

    Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte?
    Die Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act greift ab dem 2. August 2026. Details dazu, welche Inhalte konkret betroffen sind, haben wir im Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht zusammengefasst.

    Wo bekomme ich die offiziellen KI-Icons?
    Die Symbole stehen auf der Website der EU-Kommission zum kostenlosen Download als SVG- und PNG-Datei bereit, in vier Farbvarianten.

    Muss ich die KI-Icons attribuieren?
    Nein. Die Icons können frei verwendet werden, ohne dass eine Zuschreibung an die Kommission oder das AI Office erforderlich ist.

    Autor/-in
    Luca Regner

    Luca Regner ist Geschäftsführer der ahead GmbH in Stuttgart und begleitet Unternehmen in Projekten rund um Künstliche Intelligenz, Automation und Daten. Zuvor war er als selbständiger Berater mit Fokus auf Automation und CRM tätig. Akademisch forschte er zum Einsatz von KI im E-Commerce sowie zur Verhaltensökonomie.

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