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August 29, 2025

KI trifft Urheberrecht: Das sollten Marken jetzt wissen

Von Kennzeichnung bis Schulung – das kommt mit dem EU AI Act auf Sie zu

Einleitung

Conni auf Onlyfans? In diesem Sommer tauchten auf Social Media massenhaft KI-generierte Memes rund um die Kinderbuchfigur Conni auf – darunter durchaus fragwürdige Inhalte. Der Carlsen Verlag reagierte mit klaren Grenzen: Kein generiertes Meme sei genehmigt – bei problematischen Inhalten oder kommerzieller Nutzung folge eine Löschaufforderung.

Der Fall zeigt: KI-Content berührt längst nicht nur Technik, sondern zentrale Fragen von Recht, Ethik und Markenführung. Wo endet kreative Freiheit – und wo beginnt die Verantwortung? In dieser Ausgabe werfen wir einen klaren Blick auf die rechtlichen Stolperfallen und strategischen Fragen beim Einsatz von KI-Content.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen.

EU AI Act – Was Marken jetzt wissen müssen

Der Fall Conni zeigt: Sobald generierte Inhalte öffentlich geteilt werden, sind Markenrechte, Urheberfragen und ethische Debatten nicht mehr theoretisch – sie sind real. Umso wichtiger ist ein klarer regulatorischer Rahmen. Genau den liefert der EU AI Act, der seit August 2024 gilt – und nun schrittweise konkrete Pflichten für den Umgang mit KI definiert.

Und ab 2025 wird es konkret: Wer generative KI nutzt, muss wissen, welche Rolle er einnimmt – und welche Pflichten damit verbunden sind.

  • Seit August 2025: Transparenzpflicht für Anbieter von General Purpose AI. Wer Tools wie ChatGPT einfach „nur“ nutzt, ist (noch) nicht betroffen.
  • Ab August 2026: Kennzeichnungspflicht von KI-generierten Inhalten - vor allem Deepfakes oder öffentlich relevante Texte
  • Seit Februar 2025: Pflicht zur KI-Schulung von Mitarbeitenden– rechtlich gefordert, auch wenn (noch) nicht aktiv kontrolliert.

⚠️ Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht für KI-Content gilt erst ab 2026 – viele Plattformen markieren KI-generierte-Inhalte aber schon heute automatisch. Das ist keine Einladung zur Sorglosigkeit: Urheberrechte, Markenrecht und Fair Use gelten weiterhin – unabhängig vom KI-Tool.

Urheberrecht & Trainingsdaten: Was gilt, was geht?

Generative KI funktioniert nur, weil sie mit bestehenden Inhalten trainiert wurde – viele davon urheberrechtlich geschützt. Ob das legal war, ist juristisch (noch) nicht abschließend geklärt. Fakt ist: Die Trainingsbasis bleibt intransparent – gerade bei großen Modellen.

Für Marken bedeutet das: KI-Content sollte nicht blind verwendet werden. Urheberrechte gelten auch dann, wenn sie technisch nicht sichtbar sind. Gleichzeitig wäre es ein Fehler, sich komplett abzuschotten – die Chancen sind real, aber sie brauchen einen klaren Rahmen.

Das heißt in der Praxis: Rollen klären. Inhalte prüfen. Prozesse definieren.
Denn wer jetzt saubere Strukturen schafft, spart sich später juristischen Stress – und schützt das eigene Image.


Und: Mitarbeitende sensibilisieren. Denn nicht jeder Prompt ist harmlos – und nicht jeder Output automatisch rechtssicher.

Autor
Luca Regner

Luca Regner ist Geschäftsführer der ahead GmbH in Stuttgart und begleitet Unternehmen in Projekten rund um Künstliche Intelligenz, Automation und Daten. Zuvor war er als selbständiger Berater mit Fokus auf Automation und CRM tätig. Akademisch forschte er zum Einsatz von KI im E-Commerce sowie in der Verhaltensökonomie.